Sie schreiben Rechnungen mit Word oder Excel. Aber das kann Ärger mit dem Finanzamt geben.
E-Rechnung erstellen: kostenlos und einfach.
Deshalb schreiben Sie Ihre Rechnungen ab heute hier. Für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe.
0 € · Ohne Kreditkarte · Ohne Installation
- 0 €, ohne Kreditkarte
- Für Selbstständige, Freiberufler, kleine Betriebe
- ZUGFeRD, geprüft nach EN 16931
- Nach dem Erstellen unveränderbar
Zwei Fallen, die in jeder Word-Rechnung stecken.
Kennen Sie das? Abends am Küchentisch die alte Rechnung öffnen, Kunde und Betrag überschreiben, als PDF speichern, ab per E-Mail. Hat immer funktioniert. Aber genau in diesem Ablauf stecken zwei Fallen.
Falle 1: Ihr Firmenkunde will eine neue Rechnung.
Ab 2027, spätestens 2028, zählt ein PDF bei Rechnungen an Unternehmen nicht mehr. Dann erkennt das Finanzamt Ihres Kunden Ihre Rechnung nicht mehr an, und Ihr Kunde will eine neue, diesmal als E-Rechnung. Und Ihr Geld lässt so lange auf sich warten.
Falle 2: Der Prüfer fragt, warum man Ihre Rechnungen ändern kann.
Eine Word-Datei können Sie jederzeit überschreiben: Betrag, Datum, Rechnungsnummer. Das weiß auch das Finanzamt. Rechnungen müssen acht Jahre unverändert bleiben, und eine einfache Ablage im Ordner gilt dort regelmäßig nicht als unveränderbar. Das betrifft jede Rechnung, auch die an Privatkunden. Bei der nächsten Betriebsprüfung kann genau das Fragen auslösen.
Und dann sitzen Sie da: Rückfragen beantworten, Rechnungen neu schreiben, aufs Geld warten. Zeit, die Sie lieber in Ihre Arbeit stecken.
Deshalb: einfach-e-rechnung.eu. Ihre Rechnung als E-Rechnung, geprüft und unveränderbar gespeichert. Kostenlos.
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Ausnahmen bleiben, zum Beispiel für Kleinunternehmer und Beträge bis 250 Euro; bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt die Übergangszeit bis Ende 2027, sonst bis Ende 2026, per E-Mail nur mit Zustimmung des Kunden. Quellen: Bundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung, Fragen 2, 4 und 11, Stand März 2026; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 15.2a); § 146 Abs. 4 AO, § 14b UStG und GoBD Rz. 110.
Rechnung schreiben in drei Handgriffen, ohne Software.
Eine E-Rechnung muss bis zum letzten Feld stimmen. Aber Sie wollen Rechnungen schreiben, kein Buchhaltungsprogramm lernen. Deshalb füllen Sie nur aus, und den Rest macht die App.
Sie füllen aus.
Kunde, Leistung, Preis. Ihre eigenen Daten merkt sich die App beim ersten Mal.
Die App prüft.
Jede Rechnung, nach der Norm EN 16931. Fehlt etwas, sagt sie es Ihnen in einem Satz. Eine fehlerhafte Rechnung kommt gar nicht erst raus.
Sie verschicken.
Per E-Mail, wie immer. Ihr Kunde sieht ein PDF, seine Buchhaltung liest die Daten darin.
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Word-Vorlage oder einfach-e-rechnung.eu?
Für Ihren Kunden sehen beide Rechnungen gleich aus. Aber nur eine ist eine echte E-Rechnung, und nur eine kann später niemand mehr ändern. Deshalb lohnt der Blick unter die Haube:
| Word, Excel, PDF | einfach-e-rechnung.eu | |
|---|---|---|
| Ausgestellte Rechnung | Jederzeit änderbar | Unveränderbar archiviert, Korrektur per Storno |
| Kosten | Lizenz für Word oder Excel | 0 €, ohne Kreditkarte |
| E-Rechnung nach der Norm EN 16931 | Nein | Ja, im Format ZUGFeRD |
| Nach der Übergangszeit an Unternehmen erlaubt | Nein, bis auf Ausnahmen wie Beträge bis 250 € | Ja |
| Prüfung vor dem Versand | Keine | Jede Rechnung |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | Von Hand | Automatisch, ohne Lücke |
| Kleinunternehmer, Reverse Charge, Ausland | Hinweis selbst suchen | Hinweis steht von selbst |
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Für alle, die Rechnungen heute mit Word oder Excel schreiben.
Jeder Betrieb schreibt andere Rechnungen, an Firmen wie an Privatkunden. Aber jeder hat seinen Sonderfall, an dem eine Word-Vorlage scheitert. Deshalb kennt die App die Sonderfälle schon.
Im Handwerk.
Tagsüber stehen Sie in der Werkstatt, und abends schreiben Sie Rechnungen an Privatleute und an Firmen. Aber schickt ein Kunde eine Rechnung zurück, wartet Ihr Geld, bis die neue da ist.
Deshalb tragen Sie Kunde, Material und Arbeitszeit ein, bis zu sechs Positionen, und bei Lieferung auf die Baustelle auch die Lieferanschrift. Die App prüft, nummeriert und legt die Rechnung ab.
Als Kleinunternehmerin.
Von der E-Rechnungspflicht sind Sie ausgenommen, und Ihre PDF-Rechnungen dürfen Sie weiter schreiben. Aber läuft das Geschäft gut und Sie wechseln zur Regelbesteuerung, gilt die Pflicht ab diesem Tag auch für Sie, wie für alle anderen Unternehmen.
Deshalb schreiben Sie schon heute E-Rechnungen. Der Hinweis nach § 19 UStG steht von selbst auf jeder Rechnung, und beim Wechsel ändern Sie nur einen Haken in Ihren Daten.
Als Freiberuflerin, mit Kunden in der EU.
Ihr Kunde sitzt in Wien oder Amsterdam, und Ihre Leistung ist erbracht. Aber bei Reverse Charge fehlt schnell der Pflichthinweis oder die USt-IdNr., und dann ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.
Deshalb setzt die App den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft selbst und lässt keine Rechnung ohne die USt-IdNr. Ihres Kunden raus.
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Ein grüner Haken, und Sie wissen: Die Rechnung stimmt.
Sie wollen sicher sein, dass Ihre Rechnung stimmt. Aber einem PDF sieht man das nicht an. Deshalb zeigt Ihnen die App nach dem Erstellen einen großen grünen Haken:
Gültige E-Rechnung – Geprüft nach der Norm EN 16931.
Und wenn Sie es genau wissen wollen: Darunter stehen alle Daten der E-Rechnung und die XML-Datei zum Herunterladen.
Für Ihren Kunden sind Sie ab jetzt der Lieferant, dessen Rechnung einfach durchgeht.
Alles drin, was Ihre Rechnung braucht.
Eine Rechnung braucht mehr als Betrag und Anschrift. Aber in einer Word-Vorlage müssen Sie jeden Pflichthinweis selbst kennen. Deshalb steckt er in der App:
- ZUGFeRD im Profil EN 16931 als PDF/A-3
- Prüfung jeder Rechnung vor dem Speichern
- Fortlaufende Rechnungsnummern
- Unveränderbares Archiv und Stornorechnung
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Reverse Charge, Lieferungen in die EU und ins Ausland, abweichende Lieferanschrift
Die App schreibt Rechnungen. Sie empfängt keine, macht keine Buchhaltung und nutzt keine KI.
Noch Fragen zur Pflicht?
Die Regeln zur E-Rechnung stehen in Gesetzen und BMF-Schreiben. Aber die liest niemand gern. Deshalb haben wir das Wichtigste für Sie übersetzt:
Häufige Fragen
Was kostet einfach-e-rechnung.eu?
Nichts. Der Tarif Frei kostet 0 Euro, dauerhaft und ohne Kreditkarte.
Darf ich Rechnungen weiter mit Word oder Excel schreiben?
An Privatkunden ja. An Firmen nur noch bis Ende 2026 oder 2027, danach nur noch als Kleinunternehmer oder bei Beträgen bis 250 Euro. Und egal an wen: Rechnungen müssen acht Jahre unverändert aufbewahrt werden. Eine Word-Datei im Ordner können Sie jederzeit überschreiben, und so eine Ablage sieht das Finanzamt regelmäßig nicht als unveränderbar an. einfach-e-rechnung.eu speichert jede Rechnung nach dem Erstellen unverändert. Korrigieren geht nur per Stornorechnung.
Ist ein PDF aus Word eine E-Rechnung?
Nein. Seit 2025 ist ein einfaches PDF eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931, zum Beispiel ZUGFeRD. (BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)
Was heißt „geprüft nach der Norm EN 16931“?
Jede Rechnung wird vor dem Speichern mit einem Prüfprogramm gegen die Norm EN 16931 und ihre Geschäftsregeln geprüft. Ist sie ungültig, entsteht keine Rechnung und keine Nummer wird verbraucht.
Ihre nächste Rechnung schreiben Sie sowieso.
Aber diesmal ohne Word und ohne Bauchweh.
Deshalb schreiben Sie sie gleich als E-Rechnung: kostenlos, geprüft und danach unveränderbar.
0 € · Ohne Kreditkarte · Ohne Installation